Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Anima Ferienwohnungen

Allgemeine Mietbedingungen

 

  1. Vertragsgegenstand
    Der Mietvertrag über die anliegend beschriebenen Ferienwohnungen ist verbindlich geschlossen.
    Die Unterkunft wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
  2. Mietdauer
    Am Anreisetag stellt der Vermieter dem Mieter das Mietobjekt in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Mieter am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Ferienwohnungen müssen am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt sein. Die verlängerte Nutzung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
    Die Ferienwohnung wird dem Mieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Rücktritt durch den Mieter
    Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus Gründen der Beweissicherheit schriftlich erfolgen.
    Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:bis 8 Tage vor Reiseantritt ist eine Stornierung kostenlos
    ab 7 Tage vor Reiseantritt 50%
    ab 2 Tage vor Reiseantritt, bei Nichtanreise oder bei vorzeitiger Abreise 100% des ReisepreisesDem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haftet er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
  4. Kündigung durch den Vermieter
    Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Fist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
  5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

    Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragspartner werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
Darüber hinaus ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt wenn:
- der Mieter eine fällige Leistung nicht erbringt
- der Mieter irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
- vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung 
des Vermieters untervermietet werden.
- der Vermieter den begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
- der Vermieter ist ferner aufgrund von unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert.
  6. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt einschließlich Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
Die in den Mieträumen entstandenen Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder einer benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In die Kanalisation dürfen keine Abfälle, Asche schädliche Flüssigkeiten oder ähnliches entsorgt werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter oder die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
  7. Rauchverbot

    In sämtlichen Räumen ist das Rauchen verboten.
  8. Zahlungsbedingungen

    Die Preise des Mietobjektes bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Die Preise für zusätzliche Leistungen (nicht Übernachtungsrate) oder sonstigen Leistungen verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und öffentlicher Abgaben wie der Kurtaxe. Die jeweiligen Beträge werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so können Preiserhöhungen bis 10% anfallen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen.
  9. Haftung 

    Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand Überschwemmungen, etc.).

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes bedarf der Zustimmung des Vermieters. 
Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen. Eine Haftung des Vermieters bei dem durch den Gast eingebrachten elektronischen Geräten ist ausgeschlossen, es sei denn, den Vermieter trifft ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Mit-Verschulden.
Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann der Vermieter pauschal erfassen und berechnen.

Die vorhandene Wallbox kann auf Anfrage – gegen ein Entgelt – genutzt werden. Hier gilt ein besonders hohes Schutzlevel. Durch das Aufladen eines Autos über mehrere Stunden werden die Steckdosen beansprucht, können Kabel heiß werden, Kurzschlüsse und Brände können somit ausgelöst werden. Hier haftet der Mieter für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Wallboxen verursacht werden.

Für die bei WLAN-Nutzung übermittelten Daten, und die darüber in Anspruch genommen kostenpflichtigen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Sollte er kostenpflichtig Internetseiten besuchen oder Verbindlichkeiten eingehen, ist er für die daraus resultierenden Kosten haftbar. 
Mit der Nutzung von WLAN ist der Mieter verpflichtet geltendes Recht einzuhalten.

Fahrzeuge, die auf dem Grundstück des Vermieters abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust der auf dem Grundstück des Vermieters abgestellten Fahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht.
  10. Tierhaltung

    Tiere, jeglicher Art sind in der Unterkunft nicht gestattet.
  11. Datenschutz
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert werden. Durch die Erstellung der DreiWeltenCard erklärt sich der Gast (für den Nutzungszeitraum) und zugleich alle Mitreisenden mit der Geltung der Nutzungsbestimmungen der DreiWelten einverstanden. Die Datenschutzerklärung der DreiWeltenCard ist dem Mieter hiermit bekannt und er erklärt sich damit
    einverstanden. 
Der Vermieter versichert, dass alle persönlichen Daten absolut vertraulich behandelt werden.
  12. Änderungen des Vertrages

    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform
  13. Hausordnung
    Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen zu vermeiden.
  14. Rechtswahl und Gerichtsstand

    Es findet deutsches Recht Anwendung.
Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Die gilt auch, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  15. Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hievon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.